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Thüringer Tourismus GmbH
Nationalpark Hainich
Rote Route Nationalpark Hainich
Rad fahren und Reiten im Nationalpark Hainich
Sind Rad fahren und Reiten im Nationalpark Hainich erlaubt? Auf diese Frage gibt es eine klare Antwort: Ja, und zwar auf den dafür gekennzeichneten Wegen. Die Kennzeichnung besteht aus Holzschildern mit entsprechenden Symbolen. Grundlage für das Rad- und Reitwegenetz ist der mit allen Gemeinden abgestimmte Pflege- und Entwicklungsplan.
Bereits im Mai 2003 konnten anlässlich der Nationalparktage in Craula zwei Routen hin zum Urwald mitten in Deutschland vorgestellt werden: Damit sind vom Radfahrer beliebte Ziele im Nationalpark wie die Thiemsburg oder die Betteleiche gut zu erreichen. Zwischenzeitlich wurden weitere Radwege ausgeschildert, sodass von allen Parkplätzen am Nationalpark (außer dem Parkplatz Kindel) eine Anbindung an das Radwegenetz gegeben ist. Die für Radfahrer schlecht zu befahrenden Abschnitte mit Betonplatten sollen mittelfristig durch Überschotterung verbessert werden, wie es Ende 2003 bereits beim Abschnitt Parkplatz Rüspelsweg zum Wildkatzenkinderwald erfolgte.
Die Reiter können von den Parkplätzen Harsberg, Zollgarten, Rüspelsweg, Fuchsfarm und Craulaer Kreuz aus den Nationalpark erkunden. So kann dann z.B. vom Parkplatz Craulaer Kreuz die Betteleiche erreicht oder vom Harsberg aus über das Ihlefeld nach Kammerforst oder Flarchheim geritten werden.
Gemäß Nationalparkgesetz nicht erlaubt – und daher bei Verstößen teuer – ist das Querfeldeinreiten oder Rad fahren und Reiten auf den nur für Wanderer vorgesehenen Wegen. Derzeit rund 40 km Rad- und 16 km gekennzeichnete Reitwege sollten eigentlich ausreichend Möglichkeiten bieten, auf dem Drahtesel oder hoch zu Ross die Waldwildnis des Nationalparks ohne Beeinträchtigung der Natur und Gefährdung anderer Besucher zu erleben.
(Quelle: Pressemitteilung Nationalpark Hainich, Walter Kemkes)